
MUSIKFEST «BLASMUSIK FÜR BERG UND TAL»
Musikfest «Blasmusik für Berg und Tal» CHF 93 000.–

Location
Halle 9 Rossboden Chur.
Ein Fest der Vielfalt
Am Wochenende des 31. Oktober 2025 und 1. November 2025 feiern wir unter dem Motto «Blasmusik für Berg und Tal» die reiche Vielfalt der Blasmusik vom Rhein bis zur Etsch. Dieses Musikfest nutzen wir als Gelegenheit, der Öffentlichkeit unsere neue Uniform sowie den teilerneuerten Klangkörper vorzustellen.
Galakonzert, Kurzauftritte, Festakt und eine Musikantenparty sprechen ein breites Publikum an – echte Blasmusik für Berg und Tal eben.
Zwei Tage voller Musik
Während dieser zwei Tage bieten wir eine spannende Auswahl unterschiedlichster Musikvereine und Bands. Blasmusik verbindet wie kaum eine andere Musikrichtung Tradition mit Moderne, Heimatgefühl mit Weltoffenheit und Alt mit Jung. Sämtliche Musikgenres finden in der Blasmusik ihren Platz und werden individuell interpretiert.
Parkordnung
ANFAHRT ANS FEST:
Mit dem ÖV: Bus Nr. 6 oder 2 bis Haltestelle Chur, Medienhaus/Rossboden
Mit dem Auto: Ausfahrt Chur Süd - Parkplatz Obere Au (P+R)
PARKORDNUNG:
Bitte beachten Sie, dass das Parkieren nur auf öffentlichen Parkplätzen
gestattet ist.
Am besten benützen Sie den Parkplatz Obere Au (P+R) und fahren von
dort mit dem kostenlosen Shuttlebus zum Festlokal.
Der Shuttlebus fährt am Freitag und Samstag regelmässig zwischen
17:00 Uhr und 02:30 Uhr.
Auf allen privaten Parkplätzen und Firmenparkplätzen gilt ein absolutes
Parkverbot für Festbesucher:innen(z.B. Somedia, Mainstation,
Conforama, Militärareal).

Eintritt und Bezahlung
Der Eintritt zum Fest ist für alle Besucher:innen kostenlos. Beim Eingang
werden Wertkarten über CHF 20.00 oder CHF 50.00 beziehen.
Diese können mit TWINT oder in bar bezahlt werden. Mit den Wertkarten
ist die Konsumation auf dem ganzen Festgelände möglich.
Vor der Abreise können Sie die nicht vollständig ausgeschöpften
Wertkarten zurückgeben. Sie erhalten den Restbetrag ausbezahlt.
Bitte beachten Sie, dass für Freitag und Samstag jeweils
andere Wertkarten gelten.
JUGENDSCHUTZ
Um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, wird die Altersidentifikation
mittels verschiedenfarbiger Armbänder geregelt:
<16 Jahre (Kinder): KEIN Armband
Kein Alkoholausschank (Ohne Armand kein Alkohol - ohne Ausnahme)
>16 <18 Jahre (Jugendliche): ROTES Armband
Getränke mit geringem Alkoholgehalt (Bier, Wein, Sekt, ....) - keine gebrannten Wasser, Cocktails
>18 Jahre (Erwachsene): Schwarzes Armband
Keine Einschränkungen
HAFTUNG
Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen